Sonderwappen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Sonderwappen. Eigene, personengebundene Wappen (Sonderwappen) führten bis zur Mitte des 13. Jh. nur Adlige vom 6. ®Heerschild an aufwärts. In Gefolgschaft ihres Lehns- oder Dienstherren führten sie häufig dessen Wappen zusammen mit dem eigenen. So erschienen beispielsweise die Gefolgsleute zum Turnier sämtlich "nach einem Schilde", (dem des Gefolgsherren), neben dem ein jeder jedoch sein eigenes Wappen trug. Erst gegen Ende des 13. Jh. kam auch für Ritter des 7. Heerschildes (s. Einschildritter) ein eigenes Wappen auf.