Bakkalaureus

Aus Mittelalter-Lexikon
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Bakkalaureus (Verballhornung des mlat. baccalarius = Knecht, Untergebener, Lehrling. Irrtümlich zurückgeführt auf lat. bacca laurea = Frucht des Lorbeer. Der Absolvent des Basisstudiums [®Trivium] sollte – in der bildhaften Sprache der Zeit – bei der Abschlussprüfung fähig sein, "eine Beere aus dem Lorbeerkranz des Apollo medicus zu pflücken"). Seit dem 13. Jh. verliehener unterster akademischer Grad der ®Artistenfakultäten ("baccalaureus artium"). Er wurde durch ein ®Examen nach eineinhalb- bis dreijährigem Studium erlangt, jedoch nur von etwa 25% der Studienanfänger; die anderen verließen die Universität schon früher – sie hatten den Ansprüchen nicht genügt oder nur ihren Bildungshorizont erweitern wollen. Der Inhaber des Bakkalaureats war – quasi als lehrender Lernender – zum Abhalten ergänzender Vorlesungen verpflichtet. Er konnte nach einer weiteren Prüfung in den Grad eines Lizentiaten (zu lat. licencia = Erlaubnis; hier: Lehrerlaubnis) aufrücken, als welcher er in vollem Umfang Lehrbefugnis für das Grundstudium hatte. Ein Teil der baccalarii und licentiati erwarb nach weiteren zwei Studienjahren, nach Abschluss des ®Quadriviums, die Magisterwürde.
(s. Doctor, Examina, Magister, Universität)