Freiheitsstrafe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Freiheitsstrafe. Zunächst überwiegend verhängt als Gnadenmittel anstelle der verwirkten Todesstrafe. Im 14. Jahrhundert kam in den Städten die Kerkerhaft als Ersatz bei Zahlungsunfähigkeit auf und wurde im weiteren Verlauf zur gesetzlichen Strafe verschiedener Delikte. Sie spielte jedoch insgesamt nur eine untergeordnete Rolle, die peinlichen Strafen standen weitaus im Vordergrund. Die Kerkerhaft war bei den damaligen katastrophalen Haftbedingungen einer Leibesstrafe durchaus gleichzusetzen. Als verschärfte Kerkerhaft kann die Strafe des Einmauerns auf Lebenszeit angesehen werden, gnadenhalber anstelle einer Todesstrafe verhängt.
(s. Gefangenschaft, Gefängnis, Klosterhaft)