Gefolgschaft
Gefolgschaft (neuzeitl. Wortbildung; v. mhd. gevolgen = Heerfolge leisten, leiblich folgen; anord. fylgd; lat. comitatus). Zwischen german. und fma. Herrschern und einer Gruppe ausgewählter, freier Krieger (Gefolsmänner, Degen) bestand ein eidlich begründetes, freiwilliges Treue- und Beistandsverhältnis, aufgrund dessen die Gefolgsleute ihrem Gefolgsherrn auf Kriegs- und Beutezügen Waffenhilfe und unbedingten Gehorsam leisteten, und dafür durch Schutz, Unterhalt und Beuteanteil entschädigt wurden. Gefolgschaftsleute lebten auch in Friedenszeiten am Hofe ihres Herren und erhöhten – je größer ihre Zahl, desto mehr – dessen Ansehen und Einfluss. Noch im FMA. basierte Herrschaft auf dem Gefolgschaftswesen, bevor dieses durch Vasallität und Lehenswesen abgelöst wurde.
(s. Lehen, Rat, Vasall)