Gegenpapst
Gegenpapst (mhd. widerbabest, kirchenlat. antipapa) ist die Bezeichnung für einen, der päpstliche Gewalt beansprucht, obwohl ein anderer Papst – rechtmäßig oder nicht – im Amt ist oder gleichzeitig mit ihm gewählt wurde.
Geschichte
Der Begriff erschien erstmalig 1127 in dem Chronicon pontificium ecclesiae eboracensis des Hugo von York in bewusster Anlehnung an „antichristus“). Zur Aufstellung von Gegenpäpsten kam es im Interesse verfeindeter röm. Adelsgeschlechter, frz. und dt. Könige und in den Fällen, in denen das Kardinalskollegium bei der Papstwahl uneins war und zwei Päpste erwählte. Kirche und Kirchenvolk wurden in tiefe Gewissenskonflikte gestürzt, wenn die Päpste einander gegenseitig exkommunizierten und in den Kirchenbann die Anhängerschaft des jeweiligen Gegners mit einbezogen. Als rechtmäßig werden in der Reihe der Päpste diejenigen geführt, die sich gegen ihren Konkurrenten hatten durchsetzen können. In der Zeit von 700 bis 1500 verzeichnet das „Annuario Pontifico“ 27 Gegenpäpste. Im großen abendländischen Papstschisma standen sich zeitweilig drei Päpste gegenüber.