Geselle

Aus Mittelalter-Lexikon
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Geselle (mhd. geselle, ahd. gisellio, handwergisgeselle = einer, der mit jemanden den Wohnraum [mhd. sal] teilt; als Bezeichnung für einen „Handwerker nach bestandener Lehrzeit“ erst vom Ende des 14. Jh. an geläufig; vorher: knappe, hantwerc-kneht oder kneht). Nach heutigem Verständnis ®Handwerker, die ihre Lehrzeit (s. Lehrjunge) abgeschlossen und ihr Gesellenstück angefertigt hatten aber noch nicht Meister waren. Die Regularien für den Gesellenstand wurden von den Zünften im SMA. festgeschrieben: ®Gesellenwandern, Einstand und Arbeit bei Meistern, Anzahl der Gesellen je Meister, ®Meisterprüfung und Aufnahme in die Zunft waren von Handwerk zu Handwerk, oft auch von Stadt zu Stadt verschieden. Gesellen hatten ihrer Zunft und der Stadt Gehorsam zu schwören; sie unterstanden zunächst der zünftigen, bei Weitergabe einer Klage der städtischen Gerichtsbarkeit.
Im SMA. wurden zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ®Gesellenverbände gegründet. Seit dem 14. Jh. schränkten die Zünfte die Aufstiegsmöglichkeiten von Gesellen zu Meistern immer rigider ein. Nur mehr Söhne von Meistern oder Gesellen, die eine Meisterswitwe oder die Erbtochter eines Meisters geheiratet hatten, konnten Meister und damit wirtschaftlich unabhängig werden.
Die Gesellen hatten üblicherweise Unterkunft und Verpflegung im Haushalt des Meisters, und entrichteten dafür Logiergeld, das vom Barlohn abgezogen wurde. (Das Logiergeld betrug 40 – 50% des Lohns, dessen Höhe je nach Handwerk unterschiedlich, jedoch kaum auskömmlich und Anlass zu ständiger Klage war.) Sie hatten sich an die häusliche Ordnung zu halten, mussten spätestens um 22 Uhr zu Hause sein und bei ungebührlichem Verhalten Strafe zahlen. Heiraten durften sie nur mit Zustimmung des Meisters. Gesellen sollten sich – vor allem in der Öffentlichkeit – ehrbar, standesgemäß verhalten. Es gab zünftige Regeln zur Art der Teilnahme an Festen, Tanzvergnügungen und Prozessionen. Für die Art der Kleidung gab es besondere Statuten: Kein Geselle sollte barhäuptig oder barfuß auf die Straße gehen, bestimmter Kleiderluxus (Samt, Seide, teures Pelzwerk) war verboten, ebenso das Tragen von Degen oder langen Messern. Auf dem Weg zur Kirche hatte der Geselle ein Stück seines Werkzeugs mit sich zu führen: Schmiede einen Hammer, Böttcher einen Schlegel, Tischler das Winkelmaß usf.