Handmühle

Aus Mittelalter-Lexikon
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Handmühle (Drehmühle, Querne; ahd. quirn, mhd. kürn; auch mhd. wendemül; lat. mola manuaria, mlat. molendina sicca = Trockenmühle). Getreidebauern mussten im FMA. für den Eigenbedarf und für den Grundherrn Mehl ermahlen, und sie taten dies mit herkömmlichen Handmühlen, bei denen der zylindrische Läuferstein mittels eines Holzgriffs im Trogstein gedreht wurde. (Zur Arbeitserleichterung konnte die Handhabe derart verlängert sein, dass sie an der Raumdecke in einer Schlaufe ein Lager fand (Mühlenstange, Drehschwinge); man brauchte nun beim Drehen nicht mehr auf den Sitz der Handhabe in dem dafür ausgehauenen Loch im Läufer zu achten, wurde sie darin doch durch das erhöhte Eigengewicht festgehalten.) Das Mahlgut wurde durch eine Öffnung im Oberstein zugeführt. Mehl und Schrot treten an der Randspalte zwischen beiden Steinen oder oder an einem Sammelbecken im Bodenstein aus. Bei der letzteren Form ("Trogmühle") war auch das Vermahlen öliger Früchte möglich.
Bei späteren Handmühlen (Kastenmühlen) fand das ®Kammrad-Stockgetriebe Verwendung, über das der Läufer von einer Handkurbel her angetrieben wurde. Zwar war die Leistung einer Handmühle gering, da sie jedoch auf vielen Hofstellen betrieben wurden, war ihre Gesamtleistung bedeutend.
Handmühlen spielten auch dann noch eine beträchtliche Rolle, als bereits ®Wasser- und ®Windmühlen in Gebrauch waren und die Inhaber des Mühlenbanns die Verwendung von Handmühlen unter Strafe stellten – wollten sie doch, dass ihre mit großem Kostenaufwand errichteten Mühlenanlagen sich bald amortisiereten. Die Bevölkerung hielt jedoch zäh an den Handmühlen fest, ersparte sie doch so den beschwerlichen Weg zur herrschaftlichen Mühle und die Erlegung des Mahlgeldes und sicherten die Mehlversorgung auch für Zeiten von Frost, Wassermangel oder Kriegsgefahr. Auf Burgen bildete die Handmühle ein wesentliches Requisit für den Belagerungsfall.
(s. Mühlsteine)