Ritter

Aus Mittelalter-Lexikon
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Ritter (v. had. ritan = reiten; mhd. ritaere, riter, ritter v. mndl. ridder; mlat. caballarius, eques, equester, miles, miles loricatus). Karl d. Gr. verfügte 807, dass nur Männer mit Grundbesitz in den Heerbann aufgenommen werden sollten, da nur bei solchen die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kriegszug (Abkömmlichkeit, Mittel für Bewaffnung, Rüstung und Reitpferd) gegeben waren. Vom 9. Jh. an änderte sich das Kriegswesen – wohl durch die Einführung des ®Steigbügels – dahingehend, dass die Hauptlast des Kampfes nicht mehr vom Fußvolk, sondern von berittenen, in zunehmendem Maße gepanzerten Streitern getragen wurde. Da ®Schlachtross und Ausrüstung (s. Rüstung, Waffen) den erheblichen Gegenwert von ca. 45 Kühen darstellten, und für Unterhalt und Training weiterer Kosten- und Zeitaufwand entstand, gehörten anfänglich nur Adelige mit großem Eigengut (allod) dem exklusiven Rittertum an. Um 800 war der Gegenwert von jeweils
einem Helm - 6 Kühe
einem Panzer - 12 Kühe
einem Schwert mit Scheide - 7 Kühe
zwei Beinschienen - 6 Kühe
einer Lanze mit Schild - 2 Kühe
einem Schlachross - 12 Kühe
Um auch den weniger begüterten ®Vasallen – Freien oder Unfreien – und den ®Ministerialen den Kriegsdienst zu Pferd zu ermöglichen, wurden ihnen vom Feudalherrn Landgüter zur Nutzung überlassen (s. Lehen). Aus dem zeitlich begrenzten Lehen wurde ein Erblehen, aus einem Berufsstand ein Geburtsstand. Die ®ritterbürtigen Lehnsleute verwalteten Burgen ihres Herren (s. Burghut) oder bauten selbst Burgen als Familiensitze und entwickelten ein eigenes elitäres Standesbewusstsein, das bis zum 13. Jh. soweit gediehen war, dass nur mehr Rittersöhne zur ®Schwertleite zugelassen wurden. (Friedrich II. dekretierte 1231: " ... ut amodo ad militarem honorem nullus accedat, qui non sit de genere militum" = dass keiner die Ritterwürde erlange, er sei den ritterlichen Geschlechts.) Im SMA. grenzte sich der Altadel seinerseits vom Rittertum ab, das als niederer Adel eingestuft wurde. Dies wahrscheinlich deshalb, weil nicht selten Unedle aufgrund von Verdiensten zu Rittern gescchlagen wurden. So klagt Wirnt von Gravenberg in seinem Wigelois: "Gott möge sie fällen, die dem je ein Schwert geben, der das ritterliche Leben nicht bewahren kann, der von seinem Geschlechte nicht dazu geboren ist."
Der im HMA entwickelte Stand der Ritterschaft unterschied sich vom Stand der Krieger früherer Prägung (s. Ritterlichkeit) dadurch, dass er idealerweise auf christliche Tugenden verpflichtet war, so auf Schutz der Kirchen, der Wehrlosen, Witwen und Waisen, auf Förderung des Glaubens und auf Bekämpfung des Unglaubens und jedes Bösen. (s. Tugenden, Fürstenspiegel)
Die Kirche bediente sich der kriegerischen Ritterschaft, um sie als militia Christi "bella justa" oder "bella legitima", Kreuzzüge gegen Ungläubige und Ketzer, führen zu lassen.
Die Erziehung der Rittersöhne begann mit 5 bis 7 Jahren am Hof des Herren oder eines anderen Ritters, und zwar als ®Page der Dame. Mit 10 bis 12 Jahren erlernten sie als ®Junker, ab 14 Jahren als ®Knappen das Waffenhandwerk, um mit 20 bis 21 Jahren voll waffenfähig und zum ®Ritterschlag bereit zu sein.
Der frischgeweihte Ritter wählte sich als ständigen Begleiter und Schwertträger einen treuen ®Knecht (Knappen) und genoss die "bisunderen vorteil" des Ritterstandes: er durfte bunte Kleider und vergoldete Sporen tragen und wurde "Herr" genannt. Sein höchstes Streben sollte aber das nach ruhmreichen Taten, nach Achtung und Ehre sein.