Herisliz
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herisliz (zu ahd. heri = Schar, Heer und sliz = Spaltung, Zerstörung, also eigtl. Spaltung des Heeres; lat. desertio = Fahnenflucht). Unter herisliz verstand man das unerlaubte Verlassen einer ®Heerfahrt, sei es eines Einzelnen oder – was schärfer verurteilt wurde – eines Herren mit seiner ganzen Schar. Letzteres galt als Verletzung der Treuepflicht und war als ®Majestätsverbrechen stets und unablösbar todeswürdig (Schwabenspiegel). Nach anderen Rechten und in minderschweren Fällen konnte die Vollstreckung durch Erlegung eines Bußgeldes abgewendet werden. Daneben gab es Strafen an Leib, Gut und Ehre. Die Stadtrechte belegten das feige Verlassen des Kampfplatzes mit Verbannung, Vermögens- oder Ehrverlust.