Irnerius

Aus Mittelalter-Lexikon
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Irnerius (Magister Wernerius, Guarnerius teutonicus; gest. um 1130). Wahrscheinlich deutschstämmiger Grammatiker und Logiker (magister artium) in Bologna. Wiewohl kein eigentlicher Jurist, nahm er sich mit scholastischer Methode des ®Römischen Rechts an und gründete die Bologneser Juristenschule (studium civile), die Wiege der europäischen Rechtswissenschaft. Er wirkte u.a. auch am Hofe Heinrichs V. (den er bei der Abfassung des Wormser Konkordats beriet) und an dem Lothars III.
(zum Wormser Konkordat s. Investiturstreit)