König

Aus Mittelalter-Lexikon
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König (mhd. kunic, kunec, kung; ahd. kuning = Mann aus vornehmen Geschlecht; lat. rex). Das Königtum der Merowinger wurzelte noch in den germanischen Vorstellungen von Sakral- und Heereskönigtum, vom glückbringenden "Königsheil" und von der tragenden Zustimmung der Führungsschichten des Volkes, der vornehmsten Adeligen (der principes). Mit der Dynastie der Karolinger verlagerte sich das königliche Charisma vom Königsheil zum Gottesgnadentum, wie es sich im symbolischen Akt der kirchl. Salbung und in der Formel "dei gratia rex" (König von Gottes Gnaden) ausdrückt. Der Umfang der königlichen Gewalt war im fränkischen Reich nicht kodifiziert, sondern unterlag einem ständigen Machtkampf zwischen Königtum und Fürsten. Bei der Thronfolge spielte der Verwandtschaftsgrad eine überragende Rolle, besonders häufig waren Vater-Sohn-Folgen. Das Erbprinzip der Karolinger wurde von der ®Königswahl der nachfolgenden Dynastien abgelöst. Der König im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" war oberster Gerichts- und Lehnsherr; er verfügte über das Reichsgut und die Reichsinsignien und bot Volk wie Adel zur Heerfahrt auf. Einer zentralen Machtstellung des Königs standen in Deutschland die Interessen der Territorialfürsten entgegen, deren Wahlrecht in der ®Goldenen Bulle von 1356 festgeschrieben wurde.
Mit der Wahl zum dt. König war die Anwartschaft auf die Kaiserkrone verbunden, die bis 1452 (Friedrich III.) durch den sakralen Akt der Salbung und Krönung im päpstl. Rom erlangt wurde.