Kaper

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kaper (zu nddt. kapen, kapern = aufbringen, erbeuten). Darunter verstand man sowohl die freibeuterische Erbeutung von Handelsschiffen durch Piraten als auch die Wegnahme von Schiffen einer gegnerischen Seemacht. Im Unterschied zu Piraten waren „ordentliche“ Kaperkapitäne durch einen Kaperbrief zur Störung gegnerischer Seetransporte autorisiert; sie führten ihre Kaperfahrten auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Von ihrer Beute hatten sie bis zur Hälfte an ihren Auftraggeber abzuführen. Der Übergang zwischen autorisierten Kaperern und Piraten war fließend; nicht selten wurde die Seite gewechselt. So begannen Gödecke Michels und Klaus Störtebecker ihre Karriere als beauftragte Kaperfahrer, ehe sie sich auf die Piraterie verlegten. Gefangengenommene Piraten hatten die Todesstrafe zu erwarten.
(s. Auslieger, Piraten, Vitalienbrüder)