Kirchenstaat

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kirchenstaat (seit dem 6. Jh. Patrimonium Sancti Petri = Erbe des Hl. Petrus). Bereits im 5. und 6. Jh. kamen mittelitalienische Ländereien durch Schenkungen unter die weltl. Macht der Päpste. König Pippin I. garantierte 754 Papst Stephan II. für den Fall der Niederwerfung der Langobarden die Hoheit über Rom, Ravenna mit Venetien und Istrien, sowie über Korsika und die Herzogtümer Spoleto und Benevent. Bei den diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Pippin und Stephan II. dürfte die (gefälschte) Konstantinische Schenkung erstmals zur Legitimation päpstl. Ansprüche herangezogen worden sein. Karl d. Gr. bestätigte die Schenkung seines Vaters (®Pippinsche Schenkung) seinerseits durch die ®Karlische Schenkung, kraft derer der Kirchenstaat als autonomes Gebiet unter päpstlicher Herrschaft dem karolingischen Reich eingegliedert wurde. Als der eigentliche Gründer des Kirchenstaates wird Innozenz III. (1198-1216) angesehen, der unter energischer Berufung auf die "Donatio Constantini" von Kaiser Friedrich II. in der Goldenen Bulle von Eger die Anerkennung als Territorialfürst erlangte (s. Rekuperationen). Bestand und Umfang des päpstl. Staatsgebiets waren nie unumstritten und waren besonders während des Avignoner Exils im 14. Jh. oftmals gefährdet. So versuchte 1347 Cola di Rienzo in Rom eine weltliche, vom Papst unabhängige Herrschaft einzurichten; erst 1353 konnte der Kirchenstaat wieder zurückgewonnen und gefestigt werden. Im 15. Jh. bekam die seit 1353 in der Mark Ancona gültige Verfassung („Agidianische Konstitutionen“) im ganzen Kirchenstaat Gültigkeit.
(Die größte Ausdehnung erreichte der Kirchenstaat zu Beginn des 16. Jh. unter Julius II. Er umfasste Rom und die römische Campagna [„Patrimonium Petri“], Umbrien, Marken und die Romagna, erstreckte sich somit in Mittelitalien vom Tyrrhenischen bis zum Adriatischen Meer.)