Kommutation

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kommutation (lat. commutatio; v. commutare = umbewegen, verwandeln; auch Redemption, v. lat. redemptio = Erlösung). Ersatz einer schweren – häufig langjährigen – kanonischen Bußstrafe durch eine leichtere Ersatzleistung, die auch von einem bezahlten Stellvertreter übernommen oder durch Geldzahlung abgelöst werden konnte. So kam es beispielsweise häufig vor, dass einer, anstatt wie angesagt, zur Ablassgewinnung selbst an einem Kreuzzug teilzunehmen, einen Stellvertreter dafür entsandte und diesen finanzierte. Die Geld- oder Sachspende konnte auch an eine Kreuzfahrerorganistion (s. Ritterorden) gegeben werden, die für die Spendennnahme und den dafür zu gewährenden Ablass autorisiert war. Für derartige Bußwandlungen entstanden listenartige Umrechnungssysteme, nach welchen sich die zuständigen Kleriker orientierten.
Diese Art des Ablasshandels war von Bernhard von Clairvaux eingeführt worden und sollte zu einer maßgeblichen Quelle des Reichtums der Ritterorden werden.
Es wird angenommen, dass der kirchliche Brauch der Kommutation auf das germanische Recht zurückzuführen ist (s. Wergeld). An die Stelle eines menschlichen Geschädigten, dem Wiedergutmachung geleistet werden musste, trat der beleidigte Herrgott, der durch entsprechende Bußleistung versöhnt werden musste.
(s. Ablass, Buße (Theol.))