Liturgie
Liturgie (kirchenlat. liturgia = offizielle Ordnung des Gottesdienstes; v. grch. leitourgia = öffentl. Dienst). Seit dem FMA. war der Bestand der kultischen gottesdienstlichen Bräuche, besonders der ®Messe festgelegt. Zelebranten der liturgischen Feiern waren Bischöfe oder Priester, Teilhaber waren die Gesamtheit der kath. Christen, geschlossene Mönchs- oder Nonnenkonvente oder ein auserwählter Personenkreis (etwa bei Königskrönung oder Ritterschlag), Ort der Feier war ein geweihter Kirchenraum. Neben der röm. Liturgie waren von der kath. Kirche noch die mozarabische (altspanische, westgotische) und die ambrosianische Liturgie Oberitaliens anerkannt. Die der mozarabischen verwandte gallikanische Liturgie wurde 754 zugunsten der röm. Liturgie aufgegeben.
Sah man im MA. in den Kirchen – besonders in den Großkirchen der Romanik und der Gotik – Abbilder des himmlischen Jerusalem, so galt die darin gefeierte Liturgie als irdische Entsprechung des Kults, der im Himmel Gott von den Erzengeln, Engeln und der Schar der Heiligen und Seligen dargebracht wurde. Die die Liturgie begleitende Musik sollte Gottes Verherrlichung ebenso dienen wie die Himmelsmusik (musica divina, m. coelestis, m. angelica, m. vera).
(s. Messe als liturgische Inszenierung)