Pfalzgraf
Pfalzgraf (mlat. comes palatinus) war im frühen Mittelalter der für ein königliches Palastgut, das als Verwaltungseinheit aus der Grafschaft ausgegliedert war, zuständige Graf. Hatte es unter Karl d. Gr. nur einen Pfalzgrafen, nämlich den des späteren Lothringen gegeben, so wurden unter Otto d. Gr. Pfalzgrafen auch in die Stammesherzogtümer Sachsen, Franken, Schwaben, Bayern und Kärnten gesetzt, um die jeweilige Herzogsmacht im Namen des Königs zu kontrollieren. Mit Ausnahme des mächtigen Pfalzgrafen zu Aachen, der als ®Pfalzgraf bei Rhein herzoglichen Status erreichte, verloren die Pfalzgrafschaften vom 12. Jh. an ihre Bedeutung.
Unter Kaiser Karl IV. wurde 1355 das Amt des Hofpfalzgrafen (Hochgraf, Hofgraf; mlat. comes sacri palatii) eingeführt, dem Recht zur Ausstellung von Wappen- und Adelsbriefen (s. Briefadel) zukam, der Adoptionen bestätigte, uneheliche Kinder für ehelich erklärte sowie Notare und Doktoren ernannte. Man unterschied das „kleine Palatinat“, das an die Person des Bestellten gebunden war, und das „große Palatinat“, das erblich war. Meist waren mit dem großen Palatinat mehr Rechte verbunden als mit dem kleinen.