Rabbiner
Rabbiner, Pl. Rabbinen (kirchenlat. Rabbi, Rebbe v. hebr. ravvi = mein Lehrer). Schriftgelehrter einer jüdischen Gemeinde, insbesonders Kenner und Ausleger der heiligen Schriften (s. Judentum) und Richter nach dem jüdischen Religionsgesetz. In dieser Funktion war er nicht nur in Fragen der Religion sondern in allen Fragen des jüdischen Alltagslebens zuständig. Zudem war er die oberste Autorität in der schulischen Bildung. Obwohl das Judentum keine hierarchische Geistlichkeit wie das Christentum kannte und jedes männliche Gemeindemitglied vorlesen und vorbeten durfte , oblag dem Rabbi doch meist die Leitung der Sabbath- und Festtagsgottesdienste, da nur er über genügend Bildung zur Auslegung von Bibel, Mischna und Talmud verfügte. Bis ins späte MA. waren Rabbinen ehrenhalber und nebenberuflich tätig, bezogen also kein Gehalt aus ihrer gottesdienstlichen sowie ihrer Lehr- und Richtertätigkeit. Erst danach hatten sie Anspruch auf festes Gehalt und freie Wohnung.
(berühmte Rabbiner: Ascher Ben Jechiel, Gershom ben Jehuda, Jehuda der Chassid, Maimonides, Meir von Rothenburg, Salomon ben Isaak)