Rathaus

Aus Mittelalter-Lexikon
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Rathaus (mhd. rathus, ratpalas; mlat. domus consulum, d. civium, d. burgensium). Ursprünglich wurde in den Städten – wie auf dem flachen Land – unter freiem Himmel Rats gepflogen und zu Gericht gesessen. Nachdem die Bürgerschaft sich politische Rechte erkämpft hatte, gaben sich die Ratskollegien (vom 12. Jh. an) auch angemessene Räumlichkeiten oder Häuser (in Köln ist ein solches Gebäude als domus civium für 1149 urkundlich nachweisbar, in Soest wird 1120 ein domus consulum genannt). Nicht selten befand sich der Ratssaal ursprünglich im Obergeschoss eines Kaufhauses, etwa über einer Tuchhalle oder einem Weindepot. Später wurde das Rathaus als Repräsentationsbau der Bürgerschaft zu einem Prunkbau, der mit den Fürstenschlössern der Zeit wetteiferte. Aus bescheidenen Bauten, wie dem Rathaus zu Gelnhausen (um 1170), bei dem Ratshalle, Gerichtslaube und Kaufhalle unter einem Dach vereinigt waren, wurden Prachtbauten wie zum Beispiel die Rathäuser von Dortmund (erste Erwähnung 1241), Gießen (1450), Minden (1260) oder Braunschweig (1294). Die Blendfassaden-Rathäuser zu Münster (1250), Stralsund (um 1250)und Rostock (13. Jh.) sind die vornehmsten Vertreter ihrer Gattung Als eines der ältesten Beispiele seiner Art gilt das Rathaus von Duderstadt (Niedersachsen), das in seinen frühesten Teilen um 1302 entstand. Dessen zweigeschossiger Stein-Bau ("kophus") wurde im 16. Jh. mit reich gegliederten Fachwerkgeschossen aufgestockt.
Der Funktion nach waren ma. Rathäuser multifunktionale Bauten: sie dienten außer als Gerichtshaus auch als Amts- und Verwaltungssitz (Stadtkämmerer, -schreiber), Lager-, Kauf-, Messe-, Gesellschafts- und Festhaus. In ma.Ratshäusern war auch die städtische Rüstkammer untergebracht, die sich im SMA. zum ® Zeughaus auswuchs.
Der Gestalt nach waren ma. Rathäuser meist zwei- oder dreigeschossige Bauten, deren Geschossfläche jeweils eine große Halle bildete. Niederdeutsche Rathäuser hatten generell, oberdeutsche selten ein Kellergeschoss. Über Aussentreppen gelangte man zu den höher gelegenen Saalgeschossen ("Saalgeschossbau"). Die oberen Geschosse galten, schon weil der Zugang leichter zu kontrollieren war, als die privilegierteren und dienten weniger zu profanen Nutzung wie etwa Verkaufsveranstaltungen als zu repräsentativen und politischen Ratsveranstaltungen. Auf einem Podest der ein- oder zweiläufigen Außentreppe geschahen öffentliche Handlungen wie Treueschwüre und Huldigungen oder Verkündigungen von Ratsbeschlüssen und Urteilen. Das angesprochene Podest lag vor dem Haupteingang des Rathauses und konnte mit einem Baldachin überbaut sein. Besondere Bauteile der Rathäuser waren die Lauben (mhd. loube = überdeckter Raum; mlat. laubium, laubia, lobium), an den Seiten offene ein- oder zweistöckige Konstruktionen, die sowohl zum Verkauf wie zur Rechtsprechung dienten.
Fast alle Rathäuser im deutschrechtlichen Raum unterhielten eine Ratskapelle, in welcher sich der Rat vor jeder Sitzung zur Messe zusammenfand. Die Kapelle konnte im Rathaus selbst gelegen sein (Goslar Dortmund), in einer Pfarrkirche Raum finden (wie in den meisten brandenburgishen Städten) oder über einen eigenen Bau verfügen (Köln, Halle).
Viele Rathäuser, besonders in Sachsen, Franken und Bayern, haben einen Ratsturm, der vor allem von symbolischem Wert war. Dieser Turm kann die Form eines voluminösen, einzelstehenden Bauteils (Würzburg, Regensburg) oder eines schlanken Fassadenturms haben (Rothenburg, Amberg). Der Ratsturm war Träger der Rats- und der Alarmglocke; wo es einen solchen nicht gab, übernahm der Turm der Pfarrkirche diese Funktion.
Das Rathaus stand entweder frei im Raum eines Marktplatzes oder war in dessen Umbauung eingereiht. Häufig wurde die Bedeutung des Baus durch einen Dachreiter betont, der Glocke und Uhr trug. Rathaustürme sind in Deutschland eher selten; Beispiele finden sich in Köln, Danzig, Thorn, Brandenburg an der Havel, Bunzlau, Breslau, Hirschberg, Görlitz, Regensburg, Straubing, Lauingen und Augsburg. Im Erdgeschoss, das häufig durch Arkaden geöffnet war, fanden sich Stadtwaage, Wirtschafts- und Geräteräume, Verkaufsstände (Brot- und Fleischbänke) und Stuben der Lohnschreiber. Im Untergeschoss lagen Keller für Bier und für den Ratswein sowie – etwa in Regensburg – gruftartige Kerkerzellen und die Folterkammer. Am Außenbau waren Stadtwappen, Pranger und Norm-Längenmaße angebracht. Stets bildete das Rathaus das politische Zentrum der Stadt; es symbolisierte die städtische Freiheit gegenüber dem Stadtherrn, diente als Tagungsort für Verwaltungs- und Rechtsgremien und gab den Rahmen für die offiziellen Feste der Bürgerschaft. Der im Obergeschoss untergebrachte Ratssaal diente dabei auch als Fest- und Tanzsaal. Er hatte meist eine flache Holzdecke, bei großer Spannweite mit Unterzügen und Holzsäulen. Manche Säle waren stützenlos mit einer Holztonne überwölbt. Sma. Ratssäle hatten Fenster mit Butzenscheiben, Holzvertäfelung, große Heizkamine bzw. Kachelöfen und reichgeschnitztes Ratsgestühl. In der Nähe des Ratssaales waren die Schreibstuben und Archive, Kammern für das Ratsgeschirr und den Ratsschatz, mancherorts auch die Ratsbibliothek untergebracht.
Manche Städte hatten infolge von Stadterweiterungen oder infolge der Gründung von Doppel- und Mehrfachstädten mehrere Ratshäuser; so hatte etwa Braunschweig im MA. für fünf Teilstädte fünf Rathäuser. Bei der Stadtvereinigung einigte man sich auf das Rathaus eines Stadtteils als "Gesamtrathaus"; anderswo (etwa in Warburg/Westfalen, Brandenburg und Berlin)) errichtete man auf der Grenze zwischen den Stadtteilen ein neues Gebäude für die Gesamtvertretung.
(s. Gerichtslaube, Kaufhaus, Ratskeller)