Rechtssprichwort

Aus Mittelalter-Lexikon
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Rechtssprichwort (spruchwort; regula iuris). Im ®Sprichwort kristallisieren Lebensweisheiten aus, die für jedermann verständlich, bildhaft und häufig in Reimform gesetzt, mündlich von einer Generation an die nächste weitergegeben werden. Neben vielen anderen Themen hat sich das Sprichwort auch des Rechts angenommen. Jedoch ist das Rechtssprichwort im Gegensatz zu den übrigen stets wortwörtlich zu nehmen, nicht von einem tieferen, übertragenen Sinn her zu verstehen. Häufig sind Rechtssatz und Rechtssprichwort identisch, wie z.B. die auf Augustinus zurückgehende Erbregel "maior dividat, minor eligat" ("de eldere scal delen und de jungere scal kesen"; kesen/kiesen = wählen) oder das lapidare „Den Dieb soll man hängen“, beide im Sachsenspiegel zu finden.
Viele der Sprichwörter und Redewendungen sind bis in die Jetztzeit aktuell geblieben (z.B. „Mitgegangen – Mitgefangen“, „Der Hehler ist nicht besser als der Stehler“, „Unrecht Gut gedeihet nicht“; "in den Wind schlagen", "Jemanden brandmarken"). Als Quellen dienen ma. Sprichwortsammlungen, Werke der Dichtung, Predigtsammlungen und Rechtsbücher. Beispiele ma. regulae iuris finden sich unter den Lemmata ®Sprichwort und ®sprichwörtliche Redewendung. (Von „echten“ Rechtssprichwörtern sind „unechte“ zu unterscheiden, die sich mit dem Recht ironisch, witzig oder parodierend auseinandersetzen; z.B. „Juristen – schlechte Christen“.)
(s. Gerichtlicher Zweikampf, Gottesurteil, Paarformeln)