Reichsvogtei
Reichsvogtei. Größere Reichsgutkomplexe wurden zur Sicherung des Krongutes und zur strafferen Organisation von Verwaltung, Finanzwesen und Gerichtsbarkeit einem Vogt unterstellt. Dessen Amt unterlag prinzipiell der freien Verfügungsgewalt des Königs, wurde jedoch häufig in einer Familie erblich. Reichsvogteien waren in der Mehrzahl in der späten Salier und frühen Stauferzeit eingerichtet worden. Reichsvögte entstammten in der Regel der Reichsministerialität. Zu den wichtigsten Einrichtungen dieser Art gehörten: Aachen, Goslar, Hagenau, Frankfurt/M., Oppenheim, Schlettstadt, Boppard, Wetzlar, Zürich und das ostfränkische Vogtland. Die meisten Reichsvogteien endeten im 13. Jh. – sei es, dass sich ihr Gebiet stark vermindert hatte, oder dass die Reichsvögte von den Schultheißen der königlichen Städte an wirtschaftlicher Kraft überholt worden waren. Nur wo – wie in Aachen und Goslar – Reichsvogteien zu Lehen ansässiger Dynasten geworden waren, erhielt sich ihre Funktion und Bedeutung bis ins SMA.
(s. Reichsgut, Vogt, Vogtland)