Reichswald

Aus Mittelalter-Lexikon
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Reichswald (des richs walt). Der seit dem FMA. dem Königtum kraft seines Besitzanspruchs auf die Wildnis (eremus, res nullius) zustehende Wald. Der Bestand an Reichswald ging durch Vergabe an kirchliche Einrichtungen, durch Ausgabe als Lehen, durch Rodung und durch Verleihung von Nutzungsrechten (Holzeischlag, Waldweide, Jagd, Zeidlerei) stark zurück. Zu den ma. Reichswäldern gehörten z.B. Dreieich, Büdingen, Aachen, Kleve, Unterelsaß, Kaiserslautern, Nürnberg. Nur wenige haben sich – wie in Gestalt der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern – bis in die Neuzeit erhalten.
(s. Bannwald; Forst; Jagd- und Forstregal)