Reim

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Reim (mhd. rim = Reim, Reimzeile, -paar; ahd. rim = Reihe, Reihenfolge). Seit dem 12. Jh. im Sinne von "gereimter Vers" – im Gegensatz zur Prosa – nachweisbar. Neuzeitlich ist die Einengung auf die Bedeutung "Endreim" (im Gegensatz zu Assonanz [Anklang], dem "unreinen Reim" des MA.).
Reimen sich bei endreimigen Strophen einsilbige Wörter oder die letzten Silben (Not - Brot, Gesang - Klang), so spricht man von einem männlichen oder stumpfen Reim. Sofern sich zwei Silben reimen (Worte - Pforte), wird der Reim als weiblich oder klingend bezeichnet. Als reichen Reim bezeichnet man Reime mit drei oder mehr reimenden Silben (Wiederkehr - nimmermehr, zornige - dornige).
Ma. Reimarten waren: ®Anfangsreim, ®Binnenreim, ®Endreim, ®rührender Reim, ®Schlagreim, ®Stabreim (Alliterationsdichtung).