Saat
Saat (mhd., ahd. sat = die Aussaat, das Saatgut). Als Saatgut gelten Samen (z.B. von Erbsen oder Mohn), Früchte (z.B. Getreidekörner) und Fruchtstände bzw. Teile davon (z.B. Rübenknäuel). In dem karolingischen "Capitulare de villis", einer Anweisung zur Domänenverwaltung, wird von Saatgut nur gesagt, dass es "gut" sein solle, was wohl so viel wie gesund und keimfähig bedeutet. Sortenreines Getreide gab es schon im FMA., daneben wurde weiterhin "Mengekorn" zur Aussaat von Mischgetreide verwendet (etwa ein Gemenge aus Emmer, Einkorn und Gerste). Das Verhältnis von Saatgut zu Ertrag betrug etwa 1 : 3 (heute ca. 1 : 20).
Die Aussaat von Feldfrüchten war streng reglementiert und nach folgendem Schema an ®Lostagen - meist Heiligen-Jahrestagen - festgemacht, mit denen Prognosen für die zu erwartende Ernte verknüpft waren:
Korn - St. Aegidii (Egii), 1. September
Hafer, Gerste - St. Benedicii, 21. März
Flachs, Hanf - St. Urbanii, 25. Mai
Wicken, Rüben - St. Kiliani, 1. März
Kraut - St. Viti, 15. Juni
Erbsen - St. Gregorii, 12. März
Linsen - St. Philippi, 1. Mai
(s.a. Ackerbau, Ernteertrag, Lichtmess, Nadelwaldsaat s. Waldschutzbestimmungen)