Schuldbuch
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Schuldbuch (lat. liber debitorum). Das ®Kerbholz war für die umfangreichen und komplizierten Kreditgeschäfte besonders der norddeutschen Handelsgesellschaften nicht mehr praktikabel, und so kamen im 13./14. Jh. Bücher zur Sicherung von Kreditgeschäften auf (Lübeck, Hamburg, Stralsund). In diesen waren Schuldner- und Gläubigerkonten chronologisch geführt, beglaubigt wurden sie von Notaren oder Ratsmännern, verwahrt wurden sie in Stadtarchiven. Schuldbücher sind begrifflich nicht klar von anderen Stadtbüchern zu trennen. Beim Deutschritterorden war der Großschaffer in Königsberg und auf Marienburg für die Führung des Schuldbuchs zuständig.
(s. Stadtbücher)