Sippe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Sippe (mhd., = Blutsverwandtschaft). Der Verwandtschaftsverband der Sippe umschloss im engeren Sinn die Blutsverwandten (agnatische Familie), im weiteren Sinn auch die Verschwägerten (kognatische Familie). Die Sippe war im MA. ein Rechtsverband, der für inneren Frieden und für Schutz nach außen sorgte. Die Rechtskompetenz der Sippe (etwa im Erbrecht, in Fragen der Moral, bei Blutrache oder bei Festlegung bzw. Erlegung von ®Wergeld) wurde allmählich durch die staatl. Gesetzgebung ersetzt. In adligen Sippen spielte der genealogische Aspekt bei Lehensvergabe, Aufnahme in Ritterorden oder bei der Beurteilung der Turnierfähigkeit eine große Rolle (s. Ahnenprobe). Im HMA. und SMA. bildeten sich aus den adligen Familienverbänden streng hierarchisch aufgebaute "Geschlechter" (mhd. geslahte, geslehte = Stamm, adlige Abstammung). Um bei Heiraten nicht die strengen kirchl. Inzestverbote (bis zum 7. oder 4. Verwandtschaftsgrad) zu verletzen, wurden genealogische Abstammungsnachweise in Form von Geschlechterbüchern geführt.
(s. Verwandtschaft)