Verwandtschaft
Verwandtschaft (mhd. sippe; lat. affinitas, cognatio, propinquitas, consanguinitas). Der Begriff wurde im MA. auf alle Personen bezogen, die direkt (durch Geburt) oder indirekt (durch Heirat oder Adoption) mit einer Kernfamilie genetisch in Beziehung stehen und eine soziale Struktur bilden. Diese kann durch regionale Nachbarschaft, durch gemeinsame Namensgebung, durch gemeinsame Friedens- und Fehdehandlungen oder durch Erbrechte gekennzeichnet sein. Adelsfamilien (Dynastien) führten ihren Stammbaum in agnatischer Folge auf den (oft fiktiven) Familiengründer zurück und waren auf standesgemäße Verheiratung der Nachkommen bedacht. Gerade die höfische Verwandtschafts-Strategie, die Verflechtung der „Geschlechter“, spielte eine große Rolle in der Politik. Vom HMA. an waren sowohl der gesamte Hochadel als auch der hohe Klerus untereinander verwandt. - Bäuerliche und bürgerliche Familien legten bei der Verheiratung ihrer Kinder weniger Wert auf die Blutlinie als auf eine ökonomisch vorteilhafte Verbindung.
(s. Dynastie, Ehehindernisse, Erbrecht, Familia, Inzest, Sippe, Stammbaum)