Speisevorschriften

Aus Mittelalter-Lexikon
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Speisevorschriften. Solche betrafen fast ausschließlich tierische Produkte und bestanden oft aus Verboten, die ursprünglich in hygienischer Bedenklichkeit begründet waren und später in religiöse Vorschriften eingingen. So dürfte das jüdische Schweineverbot seinen Ursprung in der Beobachtung gehabt haben, dass der Verzehr von Schweinefleisch potentiell krankheitsauslösend ist (auch wenn man von Trichinellose und Bandwurmfinnen nichts wusste). Die religiösen Gesetzgeber des Judentums haben in der Absicht, ihre Anhänger deutlich von Nichtjuden abzugrenzen, daraus ein ganzes Vorschriftenwerk über erlaubte und unerlaubte Speisen-, Gewinnungs- und Zubereitungsarten gemacht, und verankerten es als göttliches Gebot in der Thora.
Demgegenüber hat Jesus nach dem Markusevangelium (7, 14 ff) erklärt, dass alle Speisen rein sind: Unrein wird der Mensch nicht durch das Essen, sondern durch böse Gedanken und Werke. Paulus schreibt im 1. Brief an die Korinther (1 Kor 25): „Alles, was feil ist auf dem Fleischmarkt, das esset, und forschet nicht, auf dass ihr das Gewissen verschonet.“ Auf dem ersten Konzil von Nicaea (325) sind die Speisegebote unter Berufung auf das Markusevangelium aufgehoben worden. Das Christentum hat also die Mosaischen Gesetze bezüglich verbotener Speisen nicht übernommen, stattdessen aber Bestimmungen über Zeiten der Enthaltsamkeit und Empfehlungen zu asketischer Lebensweise gesetzt. Über die sittliche Bewertung des Tötens von Tieren zum Zwecke der Ernährung haben sich nur wenige der Christen Gedanken gemacht, von Ausnahmen wie ®Franz von Assisi abgesehen.
In fma. Bußbüchern war das Verzehren von Tieren, die heidnischen Idolen geopfert worden waren, mit Kirchenstrafen belegt. Der Genuss von Pferdefleisch war durch ein päpstl. Edikt als heidnischer Opferbrauch verboten worden (732). Mit Verbot belegt war auch der Verzehr von Aas fressenden Tieren, wie etwa Raben. - In abergläubischen Vorstellungen wurzelte der Volksglauben, dass man nicht von Tierkörpern essen dürfte, die vom Wolf gerissen waren – würde man sonst doch die Sprache verlieren.
Muslime haben im Koran die jüdischen Nahrungstabus teilweise übernommen (z.B. zu Verendetem, Blut und Schweinefleisch, zu Ersticktem und zu von Raubtieren Angefressenes) und eigene Verbote aufgestellt (z.B. zum Genuss von Wein).
(s. Askese, Ernährung, Fasten, Fleisch, Klosterleben)