Stechschild

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zwei Männer kämpfen mit Holzkeule und Stechschild gegeneinander
Stechschilder im Fechtbuch von Hans Talhoffer aus dem Jahr 1467

Stechschild (zu mhd. stechen = kämpfen, turnieren). Bei einem gerichtlichen Zweikampf bzw. einem Gottesurteil konnten Leute jedes Standes mit dem Kolben fechten, wogegen der Schwertkampf Rittern, ihren Knechten und Kaufleuten vorbehalten war (kneht, hier = Waffentragender bei einem Landesherren; Zwickauer Rechtsbuch von 1348).

Beim Kampf mit dem Kolben (einer Holzkeule) oder mit einem unbeschlagenen Holzstock schützte man sich mit einem Schild. Dieser war im 15. Jahrhundert mit über 2 m mehr als mannshoch, wog um 10 kg, bestand aus Holz, trug auf der Schauseite eine senkrechte sargdeckelartige mittige Ausbuchtung und war mit Tuch oder Leder bezogen. Der obere und untere Schildrand waren zu einer oder zu mehreren hölzernen oder eisenbeschlagenen Spitzen ausgezogen, die sowohl zum Verankern im Boden als auch zum Einstechen auf den Gegner benutzt werden konnten. Zur Handhabung des Schildes diente eine von oben nach unten durchgehende Stange auf der Innenseite, die in der Höhlung der erwähnten mittigen Ausbuchtung gegriffen wurde.