Wittelsbacher

Aus Mittelalter-Lexikon
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Wittelsbacher. Dynastie ältesten Adels in Bayern, seit 1116 nach der Burg Wittelsbach (Wittelinspach) bei Aichach benannt, vorher als Grafen von Scheyern bekannt, der Stammburg, die in ein Kloster umgewandelt worden war. Otto V., der den Familiensitz Wittelsbach errichtet hatte, wurde um 1118 Pfalzgraf von Bayern. Sein Sohn Otto VI. wurde in Anerkennung seiner Dienste für Kaiser Friedrich I. 1180 mit dem – vorher Heinrich d. Löwen aberkannten – Herzogtum Bayern belehnt. Die Wittelsbacher brachten einige Generationen hochbegabter Herrscher hervor und verstanden es, ihr bayer. Territorium zu einem gutorganisierten Staatswesen auszubauen, in dem nur die Reichsstadt Nürnberg, der Besitz der Hohenzollern und das Territorium der Salzburger Bischöfe selbständig zu bleiben vermochten. Als im 13. und 14. Jh. viele große Geschlechter in Bayern ausstarben, brachten die Wittelsbacher deren Erbländer an sich, gaben sie nicht mehr als Lehen aus sondern ließen sie durch Ministerlialen verwalten und sicherten sie durch Landfriedens-Gesetze. Das von den Wittelsbachern geschaffene Bayern umfasste Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Innviertel, war also kleiner als das alte bayerische Stammesherzogtum, dafür jedoch hinsischtlich Finanzen, Recht und Heerwesen einheitlich verfasst. 1214 erhielt das Haus Wittelsbach die Pfalzgrafenwürde der Rheinpfalz; hier amtierte ab 1329 eine eigene Linie des Hauses, welche durch die ®Goldene Bulle von 1356 zur Kurwürde kam. Mit ®Ludwig IV. d. Bayern wurde 1314 ein Wittelsbacher Dt. König und 1328 – durch eine weltl. Zeremonie zu Rom und trotz eines Bannfluchs Johannes´ XXII. – Kaiser des Reiches. Ludwig stärkte die Machtposition seiner Dynastie durch die Eingliederung von Brandenburg, Niederbayern, Tirol und Kärnten in das Familiengut. (Die bayer. Hauptlinie der Wittelsbacher wurde 1777 von der pfälz. Kurlinie beerbt.)