Wohntürme

Aus Mittelalter-Lexikon
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Wohntürme. Befestigte Wohnbauten ma. Burgen, die Eigenschaften von ®Palas und ®Bergfried verbindend. Meist über rechteckigem, nur ausnahmsweise über vieleckigem, ovalem oder unregelmäßigem Grundriss. Kennzeichnend sind: umfänglicher Baukörper, starkes Mauerwerk (in Karlstein/Böhmen an der Basis bis zu 7 m), mehrstöckige Anlage, wobei zumindest die oberen Stockwerke ausreichend belichtet sind, hochgelegener Eingang sowie vielseitige Ausstattung mit Wohn-, Wirtschafts-, Repräsentations- und Schlafräumen, mit Kaminen und Aborten, mit Kapelle und Wehranlagen (Wehrgängen, zinnenbekränzter Plattform, Pechnasen). Als Beispiele für Burgen mit Wohntürmen seien herausgegriffen: Burg Karlstein (Böhmen), die Burgen Laudeck und Reiffenstein in Tirol, Hermannstein (b. Wetzlar), "Der Hohe Schwarm" (auch "Sorbenburg", bei Saalfeld) und Burg Lobenstein (Oberösterreich).
Als Wohntürme sind auch die ®Geschlechtertürme zu nennen sowie eher nostalgische Bauten wie das Schlösschen des Rothenburger Bürgermeisters Heinrich Toppler, das dieser sich in der zweiten Hälfte des 14. Jh. als Sommersitz im Taubertal hatte erbauen lassen. Wo das oberste Stockwerk von einem - mitunter über die Außenwände hinauskragenden - Aufbau bekront wurde, spricht man von einem "Obergaden".