Zauberbücher

Aus Mittelalter-Lexikon
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Zauberbücher (mhd. diu swarzen buoch; lat. libri nigri, libri improbatae lectionis, libri prohibiti). Im MA. kursierten handschriftliche, seit der Einführung des Buchdrucks in steigender Zahl auch gedruckte Werke mit Beschwörungsformeln und Anleitungen zu magischen Praktiken wie z.B. dem Auffinden verborgener Schätze oder dem Anfertigen von Amuletten oder Zauberpuppen. Einige Titel: „Liber officiorum“, „Job de Arabi“, „Sepher Racielis“, „Liber Hermetis“, „Liber perfectionis Saturni“, „De tribus imaginibus magicis“, „Ars calculatoria Virgilii“, „L. Simoni Mago“, „L. Aristotelis“, „Flos florum“, „Almadel“, „Quattuor annuli Salomonis“, „Speculum Josephi“, „Speculum Alexandri Magni“, „Liber secretorum Hermetis Hispani“, „Alucidarium necromantiae“, „Secretum Philosophorum“, „L. de compositione“, „L. Salomonis de officio spiritum“, „L. Salomonis de septem nominum et de tribus figuris“, „Clavicula Salomons", "Jezira", "Picatrix" (s. Pseudo-Magriti), ®Secretum secretorum (dem Aristoteles zugeschrieben; eines der verbreitetsten und meistübersetzten Zauberbücher) und das "Compendium magiae nigrae" von ®Michael Scotus, dem Hofastrologen Kaiser Friedrichs II. Gegen Ende des MA. wuchs die magische Literatur stark an. Als Beispiele seien genannt: "puoch aller verpoten kunst vnglaubens vnd der zaubrey" (von Joh. Hartlieb; 1455); "Ain subtil vnd schön büchlin von den abgeschydnen selen oder gaysten vs den liben" (von dem Kartäusermönch Jakob von Jüterbog; 1381 - 1465).
Da Zauberbücher entgegen ausdrücklichem Verbot gedruckt wurden, waren Drucker und Druckort in vielen Fällen fingiert. Spuriose Zuweisungen an berühmte Gelehrte (z.B. Albertus Magnus, Aristoteles) oder legendäre Magier (z.B. Hermes Trismegistos) sollten ein Buch von deren Ansehen profitieren lassen und ihm höhere Autorität verleihen. Die – wenn schon nicht in Latein abgefassten, so doch mit lateinischen, griechischen und hebräischen Zitaten angereicherten – Magielehren waren nur den wenigen wissenschaftlich gebildeten Zeitgenossen zugänglich. Die Zauberlehren der illiteraten Mehrheit wurden mündlich weitergereicht.
Gegen magische Schriften und Zauberbücher ergingen zahlreiche Verurteilungen geistlicher und weltlicher Gerichte (s. Bücherverbrennung).
(s. Shimmush Tehillim)