Aussteuer
Aussteuer (v. mhd. uzstiuren = ausstatten; lat. dos, dotacilium = Heiratsgut). Gegenständliche Gabe der Eltern oder naher Verwandter an eine durch Heirat aus dem Hausverband ausscheidende Tochter im Sinne einer Grundausstattung des künftigen Haushalts. Sie bestand üblicherweise aus geringem Mobiliar (Brautbett) und hauswirtschaftlichen Gerät, aus Kleidung, Tischwäsche und Bettzeug, Schmuck, modischen Accessoires und evtl. Kleinvieh. Im SMA. gab es mancherorts obrigkeitliche Regelungen zu Art und Umfang der Aussteuer: je höher der soziale Rang, desto üppiger durfte die Braut ausgestattet werden.
Beim Tod des Ehemanns ging das Heiratsgut in den alleinigen Besitz der Witwe über. Mitgiften galten als vorgezogenes Erbteil, aufgrund dessen weitere Ansprüche der Frau an ihr Elternhaus ausgeschlossen waren.
(s. Bett, Bettzeug, gerade, Mitgift)