Branntwein
Branntwein (mhd. bernewyn, ausgeprennte wazzer, wazzer; mlat- aqua ardens, aqua vitae). Seit dem Ende des 11. Jh. konnten durch verbesserte Kühlung der Destillierapparate niedrigsiedende Flüssigkeiten, so auch Alkohol, hergestellt werden. Weingeist (Anima vini, das Destillat des Weines) wurde zunächst ausschließlich als Chemikalie verwendet, später als Medizin zu äußerlicher und innerlicher Anwendung verordnet (Bei Heiserkeit "bestrike [man] syck mit bernewyne umme den hals"; äußerlich auch bei Brandwunden und Verstauchungen, auf eine Stoffhaube geträufelt bei Besessenheit oder Epilepsie; innerlich gegen Pest und andere Seuchen, gegen erkälteten Magen und Kolik, gegen den „Herzwurm“, Fieber, Zahnweh und Schlaganfall). Erst im 15. Jh. kam er als Rauschdroge zu wachsender Beliebtheit. Nürnberger Polizeiordnungen untersagen schon um 1300 die Vermengung von Wein mit Branntwein. Im 15. Jh. führen sie in einer Liste von "gefarlichen und schedlichen sachen" Branntwein an erster Stelle und fügen dazu ein ärzliches Gutachten an. 1496 verbot der Nürnberger Rat den Sonntagsverkauf von Branntwein – wohl um den Sonntagfrieden zu schützen.
Im 14. Jh. verfasste der Mediziner und Theologe ® Gabriel von Liebenstein den Traktat "Von den wassern die man prennt aus den creuttern vnd den plumen". Darin beschreibt er in 33 Kapiteln die medizinischen Anwendungen von alkoholischen Kräuterextrakten.
Synonyme für Branntwein waren "Aqua vitae" (Lebenswasser, weil regelmäßiger Genuss das Leben verlängern sollte) und "Aqua ardens" (brennendes Wasser). Branntwein aus Früchten war eine Erfindung des SMA., wogegen Getreideschnaps erst zu Beginn der Neuzeit (um 1507) aufkam. (In Schottland ist der aus gemälzter Gerste hergestellte Whisky [uisge beatha = Lebenswasser] erstmals 1494 dokumentiert. Er wurde seinerzeit von privilegierten Ärzten als Arznei destilliert.)
(s. Alkohol, Destillation)