Dienstleute
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Dienstleute (mhd. dienestliute; mlat. servientes, servitores, famuli) waren personrechtlich Unfreie (s. Eigenleute), später auch Freie, die sich unter den Schutz eines mächtigen Herren gestellt hatten, zu diesem in einem besonderen Schutz- und Treueverhältnis standen und ihm in der Verwaltung eines Fron- oder Burggutes oder als berittene Krieger dienten. Sie bildeten eine eigene Klasse (s. Ministerialen), deren Rechte und Pflichten seit dem 11. Jh. in den ®Dienstrechten (Dienstmannenrechten) festgelegt waren. Bekannte Dienstrechte waren z.B. die der Bischöfe von Bamberg, Basel, Hildesheim, Köln und Magdeburg. Durch das im 12. Jh. aufkommende Lehensrecht konnten Dienstleute in den Adelsstand aufsteigen.