Dokument
Dokument (mlat. documentum = das zur Belehrung dienliche, beweiskräftige Schriftstück; zu lat. docere = [be]lehren). Bereits im FMA. wurden Rechts- und Geschäftsvorgänge zur Beweissicherung schriftlich fixiert. Bis zum 13. Jh. war Latein die alleinige Dokumentensprache; vom 13. Jh. an wurden Dokumente immer häufiger, vom 14. Jh. an überwiegend in der Landessprache abgefasst. Die Praxis des Dokumentierens und Beurkundens war vom SMA. an Sache der Amtsstuben und Kanzleien, und hatte eine ausgeprägte Tendenz zur Vermehrung und Häufung, wodurch sowohl die Ausbildung der ®Kanzleisprachen beschleunigt, als auch die Anhäufung und Überlieferung wertvoller zeitgeschichtlicher Schriftzeugnisse begünstigt wurde. Aus amtlichen wurden historische Dokumente.
(s. Archiv, Notar, Urkunde)