Archiv
Archiv (zu grch. arkeion = das Alte, oder lat. arca = Kasten, Truhe; lat. tabularium, acta publica; spätlat. archivum). Unter dem Begriff versteht sich eine Einrichtung zur Erhaltung, Registrierung und Nutzung von rechtsrelevantem Schriftgut (Urkunden, Akten, Briefe).
Am päpstlichen Hof hatte schon seit dem 7. Jh. eine Kanzlei samt Archiv bestanden, das koninuierlich weiterentwickelt wurde. Entsprechende Einrichtungen – wenn auch bescheidener Art – kannte man an Bischofshöfen und Klöstern.
Waren wichtige Schriftstück während der Zeit des ®Reisekönigtums vom ambulanten Herrscherhof mitgeführt worden, so kam es nach der Herausbidung von Residenzorten (13. Jh.) langsam zur Herausbildung zentraler Verwaltungseinrichtungen mit Archiv und ordentlicher Registerführung; am Hofe Friedrichs II. in Palermo ist wohl der Ursprung einer systematischen Sammlung von amtlichem Schriftgut zu suchen.
Für das Bürgertum entstanden im SMA. städtische und kirchliche Einrichtungen, an denen rechtserhebliche Entscheidungen protokolliert und aufbewahrt wurden. Der Zugang zu einem städt. Archiv war nur im Beisein mehrerer Personen möglich.
Zur Aufbewahrung archivalischer Sammlungen benutzte man sichere Orte in Burgen, Rathäusern oder Türmen und verschließbare Truhen (Kasten, Schreine).
(s. Constitutiones Regni Siciliae, Dokument, Reichskanzlei, Schreinsbuch, Stadtbücher, Urkunde)