Fahne

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Fahne (ahd. fano = Tuch; mhd. vane, van; lat. signum, vexillum). Symbolträger, der ohne Schrift, nur durch Farben und Muster, bestimmte Inhalte vermittelt. Während die Fahne ein altes Herrschaftszeichen war, das dem König vorangetragen wurde, dienten Banner und Flagge ursprünglich der Nachrichten- und Befehlsübermittlung, auch der Truppenkennzeichnung im Feld und wurden später als Wappenträger zum feudalen Herrschaftszeichen. Einfache Ritter führten an der Lanzenspitze einen dreieckigen Wimpel (Bannerfähnlein, fanon, Pennon) aus Leder, Pergament oder Blech, später aus Stoff, dessen metallene Nachbildung samt Wappenmotiv häufig die Wetterfahne seiner Burg bildete. Die Fahne bestand aus einem an einer Stange befestigten Stück Stoff und wurde beim Akt der Belehnung vom Lehnsherren übergeben ("Fahneninvestitur"). Das Gonfanon (v. ital. guntfano = Kriegstuch) war ein meist mehrzipfliges Tuch, dessen Längsachse senkrecht zur Lanze stand. Selbständige Herren ("Bannerherren") und Körperschaften (Städte) führten ihr Wappen auf einem rechteckigen Banner. Das Banner (mhd. banier, panner) war – im Gegensatz zur Fahne – an einer mit dem Schaft verbundenen Querstange angebracht und hatte ursprünglich die Gestalt eines gleichschenkligen Trapezes, da es aus der dreieckigen Fahne eines Ritters durch Abschneiden der Spitze entstand, einer Zeremonie, durch die der Ritter zum Bannerherrn ("Ritter mit der viereckigen Fahne"; mlat. banneretus, vexillarius) erhoben wurde. Die viereckige Form des Banners entstand um 1350. Aus dem rechteckigen Wahrzeichen des Bannerherrn entstand die Heerfahne der Fürsten, das Heerbanner oder Panier. – Die Heerfahnen des Heiligen Römischen Reiches zeigte vom 10. Jh. an den Erzengel Michael, der schon zur Karolingerzeit Reichspatron gewesen war. Deutsche Kreuzfahrer standen unter einer roten Flagge mit silbernem oder weißem asymmetrischen Kreuz. Diese Form wurde als königliche Heerfahne übernommen und galt als „des richs warzeichen“, als Symbol der Heiligkeit der Reichsgewalt. (Erhalten ist sie in der Nationalflagge der Schweiz und Dänemarks.) Unter Friedrich I. Barbarossa (12. Jh.) wurde der schwarze Adler auf goldenem Grund zum Fahnenzeichen des Königtums („Königsadler“) und blieb es bis zum 14. Jh., von wo ab es auch als Symbol des Reiches („Reichsadler“) begriffen wurde. Unter Kaiser Sigismund wird seit 1433 der Reichsadler doppelköpfig dargestellt; der einköpfige Adler wurde als Zeichen des Königs beibehalten.
Die Röm. Kirche pflegte bei Umzügen und Prozessionen Fahnen und Banner mitzuführen, welche christl. Symbole, etwa das Christusmonogramm, das Kreuz oder eine Heiligenfigur zeigten. Bei Bittprozessionen zur Abwehr der Pest wurden Fahnen mit Darstellung von Pestheiligen (Rochus, Sebastian) mitgeführt und segnend geschwenkt. Auch Körperschaften wie Städte, Bruderschaften, Zünfte, Universitäten machten sich bei feierlichen Umzügen durch eigene Banner kenntlich. Andere Fahnen hatten reinen Signalcharakter, wie z.B. die gelbe Pestflagge, mit der Häuser gekennzeichnet wurden, in denen eine ansteckende Krankheit ausgebrochen war, oder die rote Fahne, die den Ort der Blutgerichtsbarkeit markierte. Die am Markt aufgerichtete Fahne war Zeichen des Marktfriedens, ebenso wie andernorts ein auf eine Stange gesteckter Strohwisch (s. Schaub), Hut oder Handschuh. In der ma. Seeschifffahrt bekundeten am Masttopp geführte Schiffsfahnen den Herkunftshafen. Reglementierungen hierzu finden sich beispielsweise in den Schiffsrechten von Hamburg (1276), Lübeck (1299) und Bremen (1303).
(s. Karrasche, Rechtssymbolik, Wetterfahne; Oriflamme s. Suger)