Frauen in Heilberufen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Frauen in Heilberufen. Frauen waren nördlich der Alpen von universitärer Bildung ausgeschlossen. Sofern sie als Hebammen, Baderinnen, Wundärztinnen, Augenheilerinnen, Apothekerhelferinnen oder Krankenpflegerinnen tätig waren, hatten sie ihre Kenntnisse im Elternhaus oder bei ihrem Ehemann erworben. (In Italien war an der Medizinschule von Salerno auch Frauen möglich, Medizin zu studieren.Die Namen dieser "Mulieres Salernitanae" sind z. T. überliefert.) Als berühmte Ausnahmen seien die Äbtissin ®Hildegard von Bingen und die Salernitaner Ärztin ®Trota genannt, die als Ärztinnen tätig waren und auch einschlägige schriftliche Werke hinterlassen haben.
Die Anzahl der nichtlizensierten Ärztinnen dürfte bedeutend gewesen sein, führte doch die diplomierte Ärzteschaft immer wieder Klagen gegen die Konkurrenz durch Heilpraktikerinnen.
Im weiteren Zusammenhang sind auch jene Frauen zu nennen, die sich zur Krankenbehandlung magischer Praktiken bedienten (s. Hexe, Hexenhebammen) und die weiblichen Heiligen, die als Helferinnen für bestimmte Leiden angerufen wurden (s. Krankheitsheilige).
(s. Ärztinnen, Hebamme)