Götzendienst

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Götzendienst (Götzendienst, Dämonenverehrung, Idolatrie; v. grch. eidololatreia = Bilderanbetung). Bezeichnung für die Verehrung der Nachbildung eines imaginärer Wesens in Menschen- oder Tiergestalt, der überirdische Fähigkeiten zugetraut wurden. Derartige Figuren (Fetische) aus Holz oder Ton galten als Bindeglied zur Geisterwelt; um sie geneigt zu machen, wurde ihnen geopfert. Erst das mosaische Gebot stellte sie unter göttliche Strafe (2. Buch Mose, Kapitel 20, erstes Gebot: "Du sollst dir kein geschnitztes Bild machen noch eine Gestalt von Irgendetwas, was oben am Himmel oder unten auf der Erde oder in den Wassern unter der Erde ist. Du sollst dich nicht vor ihnen niederbeugen noch dich verleiten lassen, ihnen zu dienen, denn ich, Jehova, dein Gott, bin ein Gott, der ausschließliche Ergebenheit fordert, …“). Die zehn Gebote des Dekalogs gelten für Juden und Christen gleichermaßen.
In der frühchristlichen Kirche entstand um das erste Gebot der ®Bilderstreit, im Übrigen wurde der Umgang mit Götzenbildern dem Zauberwesen zugeordnet (s. Bildzauber). Die Verehrung von Körper- oder Kontaktreliquien heiliger Personen fiel, da frömmigkeitssteigernd und gewinnträchtig, nicht unter das Verdikt „Götzenkult“.
Der Koran verbietet jede bildliche Darstellungen Allahs. Die Verehrung von Götzenbildern, aber auch von Bäumen, Steinen, Engeln oder Heiligen (arab. schirk = Abgötterei, Götzendienst, Vielgötterei) ist die schlimmste Form der Glaubensabweichung und wird im Jenseits entsprechend bestraft.
(s. Amulett, Opfergaben, Reliquien)