Reliquien

Aus Mittelalter-Lexikon
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Reliquien, Reliquienverehrung (mhd. heiltuom, reliquien; v. kirchenlat. reliquiae = Überreste, Zurückgelassenes, zu lat. relinquere = zurücklassen; lat. auch sanctuaria, patrocinia, pignora). Als "Heiltümer" galten einzelne Knochen, Haare oder zusammenhängende Körperteile von wundertätigen Heiligen, auch Gegenstände, mit denen sie unmittelbar in Berührung gekommen waren. Der Volksglaube ging dahin, dass solche Überreste noch mit der Wunderkraft (lat. virtus) der lebenden Heiligen behaftet seien, also Wunder bewirken konnten. Den kleinsten Reliquienpartikeln, etwa einem Zahn, einem Knochensplitter oder Haarbüschel eines Heiligen oder einem Splitter vom Kreuz des Herrn wohnte als Teil vom Ganzen noch Teil der Wirkkraft inne (ubi est aliquid, ubi totum est), garantierte seine übernatürliche Gegenwart (corporaliter requiescit). Konsequenterweise wurden Reliquien – gleich, welcher Heiligkeit – in mehr und minder wertvolle eingeteilt; da gab es "Reliquiae insignes" (komplette Leichen oder Skelette bzw. repräsentative Teile davon); "Reliquiae non insignes" waren entweder beachtliche ("notabiles"; etwa Hand oder Fuß) oder geringe ("exiguae"; Finger, Fingernägel, Haare, Zähne u.a.). Ungünstig hinsichtlich hinterlassener Körperteile war die Situation bei Jesus und Maria – waren sie doch leiblich und totaliter zum Himmel gefahren. Allenfalls unwesentliche Teile (etwa Teile der Vorhaut Jesu, Milch unserer Lieben Frau) oder Dinge, die sie berührt hatten (Sekundärreliquien, z.B. Kleidungsteile) oder die mit Jesu Blut benetzt worden waren (Dornenkrone, Kreuz, Kreuzesnägel, Lanze, Schweißtuch) konnten als Reliquien verehrt werden.
Vom 4. Jh. her rührte der Brauch, Reliquien in Kirchen zu überführen und im Altarsockel zu verwahren. Reliquien wurden zur Voraussetzung für die gottesdienstliche Brauchbarkeit eines Altars. Die starke Nachfrage bis ins SMA. hinein begünstigte einen umsatzträchtigen Reliquienhandel; Reliquien wurden geradezu massenweise "gefunden", was gleichbedeutend war mit Fälschung in geradezu industriemäßigem Stil. Dabei gingen naive Wundergläubigkeit und Profitsucht Hand in Hand. Wenn eine Reliquie nicht auf legalem Wege erworben werden konnte, scheute man sich nicht, sie zu stehlen. (s. Reliquiendiebstahl)
Das auf Reliquienverehrung basierende Patroziniums-, Ablass- und Wallfahrtswesen hatte vom FMA. an und über das Ende des MA. hinaus steigende Tendenz und brachte den jeweiligen Standorten große wirtschaftliche Vorteile. (Beim Kirchenpatrozinium wurden Kirchen und Kapellen in den Schutz eines oder mehrer Heiligen bzw. Märtyrer gestellt, deren Reliquien man hatte in Besitz bringen können. An Heiligengedenktagen oder bestimmten Festtagen wurden die Reliquien feierlich zur Schau gestellt [s. "Heiltumsweisung"]. Zu diesen Anlässen wurde den Gläubigen ein spezieller ®Ablass gewährt, wobei man sich den Heilsschatz ["thesaurus ecclesiae"] zunutze machte, den die Heiligen und Märtyrer durch ihr gottgefälliges Leben angehäuft hatten. Wallfahrten hatten Kirchen zum Ziel, die besonders wunderkräftige Reliquien beherbergten.) Bei Geldbedarf - etwa für einen Kirchenbau - wurden Reliquien über Land zu den Gläubigen gebracht, um eine noch größere Zahl von Gläubigen zu frommen Spenden zu bewegen. Derartige ambulatorische Reliquienweisungen sind seit dem 11./12. Jh. hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Kathedralenbau in England und Frankreich bekannt.
Von hoher symbolischer Bedeutung für die majestas der dt. Könige waren die Heiltümer des ®Kronschatzes. Deren regelmäßige Zurschaustellung brachte dem jeweiligen Ort massenhaften Zulauf, garantierte den einen Geldeinnahmen, den anderen Ablassgewährung, allen aber ein unterhaltsames Fest.
Im Rechtswesen waren Reliquien insofern von Belang, als ®Eide häufig unter Berührung eines Reliquiars geschworen wurden.
Als Ersatzreliquien für den privaten Hausgebrauch waren Gegenstände begehrt, die sich in der Nähe eines Märtyrergrabes befunden hatten; schon Gregor I. hatte bestätigt, dass die heilbringenden Kräfte eines Heiligen etwa auf Tuchstreifen übertragen würden, die man eine Zeitlang auf dessen Grab gelegt hatte. Gehandelt wurde Öl aus den Lampen der Märtyrerschreine, Staub aus den Grabkapellen oder Wasser, mit dem die Märtyrerkirchen gereinigt worden waren. Hochgestellte Pilger konnten Goldamulette erwerben, welche Eisenspäne von den Ketten Petri enthielten oder Eisenfeilstaub von dem Bratrost, auf dem der Hl. Laurentius geröstet worden war. Unausweichlich waren Zweifel an der Echtheit derart gehandelter Reliquien. Desungeachtet machten betrügerische Landfahrer gute Geschäfte mit dem Stroh aus der Krippe von Bethlehem oder mit Kohlen vom Feuer, über welchem St. Laurentius geröstet worden war.
Schon im Frühen Mittelalter gab es kritische Stimmen gegen den Heiligen- und Reliquienkult, s. Claudius von Turin, Agobard von Lyon und Guibert de Nogent.
(s. Dreikönigsschrein, Hagioskop, Heiliger Rock (s. Trier), Reliquiar, Sandalen Jesu (s. Prüm), Schweißtuch, Translation, Turiner Grabtuch, Wunder)