Zunft
Zunft (ahd. zumft = was sich fügt; mhd. auch einunc, innunge, gaffel, hantwerc, zeche, amt, stube; mndd. gilde; mlat. coniuratio, fraternitas, magisterium, officium, societas, unio). Nach dem Vorbild der Kaufmannsgilden wurden vom 12. Jh. an verschworene Einungen von Handwerkern und Gewerbetreibenden gegründet. Sie waren zunächst in den alten Städten des Rhein- und Maingebiets beurkundet und dienten der wechselseitigen Unterstützung und der Wahrung gemeinsamer Interessen. (Das älteste Zunftdokument stammt aus Worms, betrifft die Vereinigung der Fischhändler und datiert aus dem Jahr 1106. Als zweitälteste – für 1128 – belegte Vereinigung unter dem Namen "Zunft" gilt die der Schuhmacher in Würzburg, gefolgt von jenen der Kölner Bettziechenweber [1149], der Magdeburger Schuster und Schilderer [um 1152 bzw. 1197], der Mainzer Tuchmacher [1175] und der Drechsler in Köln [1179/82].)
In Norddeutschland wurden Handwerkervereinigungen anfänglich meist Innung (mhd. innunge = Aufnahme, Verbindung), Einung (mhd. einunc = Vereinigung), Amt (mhd. ampt) oder Werk (mhd. werc, werch) genannt, im Nordwesten auch Gaffel oder Gilde, im Südwesten hießen sie Zunft und im Südosten Zeche (mhd., = Ordnung, Reihe); erst im 14. Jh. setzte sich "Zunft" als führender Begriff durch. Die ®Zunftordnungen legten den jeweiligen Status von Meister, Gesellen und Lehrlingen fest und regelten deren wirtschaftliche Bedingungen. Volles Mitspracherecht hatten nur die Meister, aus deren Kreis ein Zunftmeister (Altermann) gewählt wurde; dem weiteren Zunftverband gehörten auch Lehrlinge, Gesellen, Meisterfrauen und -witwen an. Die Zunftmeister strebten eine Monopolstellung für ihre jeweilige Zunft an und erschwerten den Zugang so weit, bis fast nur noch Meistersöhne als Lehrlinge aufgenommen wurden. Zunftgenossen waren gehalten, nur Frauen zu heiraten, die "des Amtes würdig", also von gutem Ruf waren. Wer sich schlecht verheiratete wurde aus der Zunft ausgeschlossen. Die Zünfte förderten den korporativen Zusammenhalt ihrer Mitglieder durch religiösen Kult (Schutzheilige), gemeinsame Teilnahme an Umzügen und Festen sowie Feiern im ®Zunfthaus. Manche Zünfte hatten für interne Angelegenheiten eigene Gerichtsbarkeit, verfügten über caritative Einrichtungen (Kranken- und Sterbekassen) und unterhielten eigene Verkaufs- und Lagerhäuser sowie technische Einrichtungen wie ®Werkmühlen.
In der Bürgerwehr stellten die Zünfte eigene Formationen unter der Zunftfahne. Den zünftigen Haufen waren je eigene Stadtteile oder Mauerabschnitte zugewiesen. Zunftmeister hatten eine vollständige Kriegsausrüstung aus Wehr (Harnisch, Helm) und Waffen (Armbrust, Spieß, Schwert, Handfeuerwaffen) bereitzuhalten. Die Rüstung durfte nicht gepfändet oder versetzt werden, ihr Vorhandensein und ordnungsgemäßer Zustand wurden mancherorts regelmäßig kontrolliert.
Auch bei der Brandbekämpfung stellten die Zünfte Trupps von Handwerkern - besonders der Bau-Gewerke - mit entsprechendem Werkzeug (s. Feuerordnung).
Ansehen und polit. Einfluss der Zünfte waren unterschiedlich; es gab höhere Zünfte (etwa die der Goldschmiede) und niedere (z.B. die der Müller). Zwischen den Zünften kam es zu Rivalitäten um Einfluss auf Politik und Verwaltung in den Städten. Je reicher und selbstbewusster sie wurden, desto dringlicher bestanden die Zünfte auf Teilhabe an der politischen Macht. Konfliktpotential lag auch in Misswirtschaft, Korruption und Geheimpolitik des Rats. In den mancherorts bürgerkriegsähnlich geführten Auseinandersetzungen mit dem Regime des Stadtpatriziats im 14. Jh. erlangten die Zünfte mancherorts "demokratischere" Verhältnisse, Teilhabne am Stadtregiment, Gesetzesänderungen und Minderung der indirekten Besteuerung von Verbrauchsgütern (Ungeld). Zu größeren Aufständen zünftiger Handwerker kam es im SMA. in Straßburg, Speyer, Mainz, Zürich, Nürnberg und Köln. Unruhe brachten im SMA. auch die ®Gesellenverbände, die den Meistern bessere Löhne und Arbeitsbedingungen abtrotzten.
Auf die Blütezeit der Zünfte im 14./15. Jh. (um 1300 bestanden beispielsweise in Nürnberg 50 Zünfte mit 1217 Meistern, 1350 wurden sie nach Zunftaufständen verboten) erfolgte gegen Ende des MA. Erstarrung und Niedergang, mancherorts bedingt durch die Machtansprüche der patrizischen Ratsgeschlechter, insgesamt nicht zuletzt durch die zunehmend restriktive, der Konkurrenzangst der Meister wegen immer engherzigere Auslegung der Zunftgesetze. Die Zünfte haben so die Initiative ihrer Mitglieder gelähmt und die Fortentwicklung ihres Systems abgewürgt.
(s. Frauenzünfte, Gaffel, Gilde, Zunfthaus)