Jugend
Jugend (mhd. jugent = junge Leute). Das dritte der kindlichen Lebensalter. Wurde vom Ende der pueritia, das für Mädchen mit 12, für Jungen mit 14 Jahren angenommen wurde, bis zur Verheiratung gerechnet, die bei Mädchen wesentlich früher als bei Jungen stattfand. Mündige Junggesellen wurden noch bis zum 30. oder 40. Lebensjahr als iuvenes bezeichnet. "Junc-herren" aus adligem Haus, unverheiratete, besitzlose, dienstsuchende "arme Ritter", traten häufig als Gegenstand und Urheber höfischer Literatur auf. Fahrende Schüler und stellungssuchende Jungkleriker (®Vaganten) hinterließen literarisches Zeugnis in Form der ®Vagantenlyrik. ®Lehrjungen durften – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht heiraten; auch ®Gesellen blieben so lange "jungere", bis ihre materielle Lage eine Heirat ermöglichte. Bauernkinder wurden schon vor dem 12. Jahr zu altersgemäßer Arbeit auf dem elterlichen Hof herangezogen oder an den Grundherren, einen wohlhabenden Bauern oder in die Stadt verdingt. Mit 14 galten sie als ausgelernte Arbeitskräfte; je nach Gegend wurden sie mit 15 oder 21 Jahren mündig. Als erwachsen galten auch sie erst, wenn sie nach Übernahme des väterlichen Hofs oder Einheirat einen eigenen Hausstand begründet hatten.