Junker

Aus Mittelalter-Lexikon
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Junker (mhd. juncherre = Edelknabe, eigtl. junger Herr). Soweit nicht synonym für "Knappe" gebraucht, bezeichnete "Junker" einen Jungen, der bei Hof zum Ritter ausgebildet wurde, im Alter von etwa 10 bis 15 Jahren, also zwischen Pagen- und Knappendienst. Er lernte Reiten, Laufen, Klettern, Schwimmen, Fechten, Ringen, Faustkampf, weidgerechtes Jagen sowie jagdliches Bogenschießen und höfisches Betragen (curiales disciplinae, mores curiae, elegantia morum). Dazu kamen die Übung im Umgang mit Hunden, im Abrichten von Beizvögeln und im korrekten gesellschaftlichen Verhalten sowie die Erledigung von Diensten wie: bei Tische aufwarten, Steigbügel halten, den Herrn beim Ankleiden helfen, als Bote reiten und die Pflege der Waffen und der Pferde seines Herren. Mit Beginn der adolescentia (mit 15 Jahren) schloss der Junker seine Ausbildung im Waffenhandwerk ab, galt von da an als erwachsen und als ®Knappe seines Herrn. Vom SMA. an bezeichnete Junker den Angehörigen des niederen Adels. Als Landjunker hat sich die Bezeichnung für Angehörige des preußischen Landadels bis in die Neuzeit erhalten.
(s. Disziplin, Knappe, Knecht, Page, Ritterlichkeit, septem probitates)