Kanzler
Kanzler (mhd. kanzelaere, ahd. kanzellari; v. spätlat. cancellarius = hoher, beurkundender Beamter). Aus dem archicancellarius (referendarius), dem Vorsteher der Schreibstube und ersten Urkundsbeamten (Notar) am fränk. Hof, wurde in der nachkarolingischen Zeit der cancellarius. Das Amt wurde bis ins 14. Jh. ausschließlich mit hohen geistl. Herren besetzt, die ihre Ausbildung an der Hofkapelle erhalten hatten, da nur sie die erforderlichen Sprach- und Schriftkenntnisse hatten. Das Amt des königl. Kanzlers kam unter Otto d. Gr. an den Erzbischof von Mainz als den Inhaber des ältesten Bischofsstuhles im dt. Land. Als Erzkanzler (der Titel stammt aus dem 11. Jh.) war er der ranghöchste unter den ®Kurfürsten, ihm unterstanden die Vorbereitung und die Leitung der Königswahl. Nachgeordnete Erzkanzler waren die Erzbischöfe von Köln und Trier, die ebenso dem Kollegium der Kurfürsten angehörten. Die eigentliche, Amtsarbeit der königl. Kanzlei wurde von einem Kanzler (an Kanzleien geistl. und weltl. Fürsten Protonotar genannt) geleitet. Vom 14. Jh. an wurden auch Laien als Kanzler eingesetzt, vom 15. Jh. an nehmen studierte Juristen die gehobenen Kanzleiposten ein.
Am päpstl. Hof ist das Kanzleramt seit etwa 1000 belegt, seit dem 13. Jh. gehört der päpstl. Kanzler dem Kardinalskollegium an.
An Universitäten versah ein Kanzler das höchste Verwaltungsamt.
(s. Erzkanzler, Hofämter, Hofkapelle, Kanzlei, Reichskanzlei)