Kirchenfeste

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kirchenfeste (lat. festum, festivitas = Fest[tag]; mhd. hochzit, hochgezit, hochtid). Kirchliche Fest- und Gedenktage strukturierten den Jahreslauf des christl. MA. Sie dienten der Selbstdarstellung des Klerus wie der Gläubigen, der Bestätigung und Vertiefung des religiösen Gefühls, der Stimulierung der Spendenfreudigkeit, der Erzeugung einer allgemeinen Ergriffenheit von tiefer Erschütterung bis hin zu ausgelassener Freude, aber auch der Ruhe und Erholung. Neben den allgemeinen liturgischen Hochfesten Weihnachten, Ostern und Pfingsten und den zum jeweiligen Festkreis gehörenden Feiertagen (den Adventssonntagen, Passions- oder Kartagen usf.) wurden Feste lokaler Heiligenverehrung (Patronatsfeste), Kirchweihfeste und die eher privaten Sakramentarfeiern (Taufe, Hochzeit, Bestattung) begangen. Die religiösen Hintergründe hoher Kirchenfeste wurden vom FMA. an der Laiengemeinde durch pantomimische Einlagen der Kleriker verdeutlicht; daraus entwickelte sich der ma. Brauch des Mysterienspiels (s. geistliches Spiel). Vom HMA. an nahmen auch ständische und städtische Korporationen (Zünfte, Gilden, Bruderschaften und Ratskollegien) kirchliche Feste zu gemeinschaftsfördernden und prestigemehrenden Auftritten wahr (etwa bei Umzügen oder bei der Ausrichtung der beliebten religiösen Spiele). Viele christl. Feier- und Gedenktage waren als ®Lostage für die Landwirtschaft mit prognostischer Bedeutung befrachtet oder galten als feste Termine für Abgaben oder Dienstverträge (s. Lichtmess [Mariae Lichtmess]).
Neben den beweglichen Festtagen, deren Termin sich nach dem Osterdatum (s. Ostern) richtete (wie Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam), kennt der Festkalender Feiertage, die stets am gleichen Datum gefeiert werden (z.B. Heilige Drei Könige, Mariae Himmelfahrt, Mariae Lichtmess, Mariae Geburt, Mariae Empfängnis, Allerheiligen, Weihnacht). Da der Tag vor dem jeweiligen Fest als bedeutsam für die Einstimmung auf das Fest galt, wurde er besonders bezeichnet als vigilia, pridie oder vespera prima bzw. als vorabend, vorfest, vorhochtid o.ä. Auch der zweite Tag vor einem Kirchenfest wurde eigens bezeichnet als previgilia, pridie ante vigiliam bzw. als abendsabend. Der Tag nach dem Fest hieß cras festi, sequente die, postridie usf. bzw. des nächsten tages, des anderen Tages u.ä.
Das Kirchenjahr kannte im MA. neben den Sonntagen mehr als 100 Feiertage, an welchen erhöhter Friedensschutz und Arbeitsverbot galten. Für die Einhaltung der Feiertagsruhe sorgte neben der kirchlichen auch die weltliche Autorität. Die große Zahl der arbeitsfreien Tage hat jedoch das Wirtschaftsleben zunehmend beeintächtigt, und so waren seit dem 14. Jh. Bestrebungen im Gange, sie auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. (Die erste einschneidende Beschränkung auf 34 gebotene Feiertage verfügte Papst Urban VIII. 1642.)

(s. Fronleichnamsfest, Heiligentage, Mariae Himmelfahrt, Christi Himmelfahrt, Messe als liturgische Inszenierung, Ostern, Pfingsten, Weihnachten)