Kirchenstrafen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kirchenstrafen (disciplinae ecclesiasticae). Die geistl. Strafgewalt (Kirchenzucht) gegenüber sündigen Mitgliedern der christl. Gemeinde wurde schon in der Alten Kirche praktiziert. Im MA. entwickelte sich ein umfangreicher Strafenkatalog für Laien, der von öffentlicher Demütigung (Haare scheren, Barfuß gehen, Büßergewand oder Ketten tragen) und Werken der Buße (Bußwallfahrt, Fasten, sexuelle Enthaltsamkeit) über die Verweigerung kirchl. Amtshandlungen (Trauung, Begräbnis) bis zur Exkommunikation je nach Schwere des Delikts Mittel vorsah, um die Sünder für ihr Vergehen büßen zu lassen und zur Umkehr zu bewegen. Kleriker wurden mit Strafen wie Exkommunikation, Buße, Deposition (Amtsenthebung), Degradation (Amtsenthebung mit Verlust der Zugehörigkeit zum Klerus) oder Klosterhaft belegt. Im 14. Jh. wurde die kanonische Kirchenstrafe weithin durch Geldredemption (Strafgeld zur Verwendung für kirchliche Zwecke) abgelost.
(s. Ablass, Bußbuch, Exkommunikation, Interdikt, Klosterstrafen ®Klosterleben)