Klostergemeinschaft

Aus Mittelalter-Lexikon
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Klostergemeinschaft. Die Mitglieder der Gemeinschaft stimmberechtigter Mönche (des Konvents) unterlagen zwar unterschiedslos der Ordensregel, beachteten jedoch eine Rangordnung, die sich meist aus dem Professalter, selten aus den geistl. Weihegraden ergab. Nach der Benediktregel wurden nur zwei Gruppen, die der Älteren (seniores) und der Jüngeren (iuniores), unterschieden. Die Jüngeren schuldeten den Älteren Achtung und Respekt, redeten sie mit nonnus (Vater in Christo) an und wurden selbst als frater (Bruder) angesprochen. Der Konvent erwählte aus seiner Mitte den Abt, der vom Bischof bzw. dem weltl. Klosterherrn bestätigt und eingesetzt wurde. Der Neuzugang rekrutierte sich bis ins 12. Jh. überwiegend aus Knaben zwischen 7 und 15 Jahren (®Oblaten, pueri oblati), die von ihren Eltern der Klosterzucht übergeben wurden. Erwachsene bewarben sich selten um Aufnahme, und wenn, dann um den Lebensabend zur Verbesserung der Aussicht auf jenseitiges Heil zu nutzen. Erst von der Mitte des 12. Jh. an überwog die Zahl der erwachsenen "conversi" (Bekehrten) aus dem Laien- und Priesterstand. An die Aufnahme war die Bedingung einer Schenkung geküpft, die zunächst in einem "Almosen" bestand; später, als der Mönchsnachwuchs überwiegend aus adligen Familien kam, wurde die Übereignung von Grundbesitz üblich, Klöster wurden zu Eignern oft bedeutender Ländereien und folgerichtig zu fast ausschließlich adligen Einrichtungen (nicht zuletzt zur Versorgung nachgeborener Söhne oder unverheirateter Töchter der Donatoren).
Dem Eintritt ins Klosterleben ging das meist einjährige Noviziat (= eigtl. Neulingszeit, v. mlat. novicius = Neuling) voraus, für das ein Mindestalter von 15 Jahren üblich wurde. Während dieser Zeit der Prüfung und Eingewöhnung lebte der Novize unter der Führung eines älteren Mönchs, des Novizenmeisters, in der sowohl von der Außenwelt als auch vom eigentlichen Mönchsbereich (claustrum) abgeschiedenen cella noviciorum und wurde mit der Klosterregel vertraut gemacht sowie in Lesen, Schreiben und Latein unterrichtet. Der Erziehung der jungen Novizen dienten Werke wie „De institutione novitiorum“ des Hugo von St. Victor oder „De gradibus humilitatis“ des Bernhard von Clairvaux. Nach bestandenem Noviziat legte der Adept mit etwa 18 Jahren das Ordensgelübde (die Profess, Mönchsweihe) ab, wurde mit dem Mönchshabit bekleidet und tonsuriert und war fortan Vollmitglied des Konvents. In der Rangordnung der Klosterbrüder stand er allerdings zunächst auf der untersten Sprosse; je nach Zugehörigkeitsdauer, Verdiensten und Ansehen erhöhte sich seine Stellung in der Gemeinschaft. Mit etwa 24 Jahren konnte er die Priesterweihe empfangen.
In Nonnenklöstern galten entsprechende Regeln zum Noviziat; die Novizenmeisterin wurde als magistra tituliert.
(s. Familiaren, fratres conscripti, Klostervasallen, Laienbrüder, Mönch, Nonnen, Mönchsweihe)