Kontor

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kontor (v. frz. comptoir = Zahltisch; der Begriff für eine außerdeutsche Handelsniederlassung der ®Hanse ist seit dem 16. Jh. geläufig; vorher nannte man diese hof, wie in Peterhof oder Stalhof, halle oder hus). Unter Kontor ist ein Kaufmannsviertel in einer ausländischen Handelsstadt zu verstehen, das eine eigene Verfassung hatte und direkt dem Hansetag unterstand. Derartige Kontore bestanden in Bergen (s. "Deutsche Brücke"), London (s. "Stalhof"), ®Nowgorod (s. "St. Petershof") und ®Brügge, ferner in Oslo, Antwerpen und Boston. Die im Kontor ansässigen Kaufleute entstammten wenigstens zwei hansischen Städtegruppen; sie wählten jährlich aus ihren Reihen einen Obmann (comes hansae, Aldermann), welchem die Aufsicht im Kontor und die Durchsetzung der Handelsstatuten aufgetragen war. Der Aldermann erwählte sich zwei Beisitzer, die nicht seinem eigenen Drittel bzw. Quartier gehörten.