Kulmer Handfeste

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kulmer Handfeste (mhd. hantveste[ne] = Privileg, Rechtsbrief). Ein 24 Artikel umfassendes Privileg, mit dem der ®Deutschritterorden 1233 die Rechtsverhältnisse in den neugegründeten Städten ®Kulm und ®Thorn regelte. Es beinhaltet die Übernahme des Magdeburger Rechts, freie Richterwahl und die Stellung Kulms als Oberhof der Stadtrechtsfamilie. Die Bürger verfügten über ihre Güter in verkäufichem Erbzinsrecht, das die Erbfolge auch der Töchter garantierte. Sie sollten von ungerechten Abgaben frei, aber zur Heerfolge verpflichtet sein. Der Orden behielt sich die Verfügung über Seen, Erze, Salzadern vor, beteiligte aber die Bürger an Jagd, Fischerei und Mühlenwesen. Gemessen an der rechtlich starken Position des Ordens aufgrund der ®Goldenen Bulle von Rimini war die in der Kulmer Handfeste getroffene Regelung moderat und regte weitere Siedlungs- und Stadtgründungsaktivitäten deutscher Zuwanderer an.