Landesverweisung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Landesverweisung. Verweisung eines Straftäters aus einem Territorium. Sie folgte in den Halsgerichtsordnungen des 15. Jh. der älteren ®Verbannung und entsprach der ®Stadtverweisung. Landesverweisung wurde selten als selbständige Strafe verhängt, sie war vielmehr regelmäßig mit Körper- oder Ehrenstrafen verknüpft oder wurde als ®Begnadigung bei Todesstrafe zugebilligt. Bei unzulänglicher Beweislage war sie die häufigste Verdachtsstrafe.